Baumwert

Baumgutachten zur Wertermittlung und Schadensberechnung im Raum Oldenburg/Bremen und Nordwesten
Auf der Grundlage der FLL-Wertermittlungsrichtlinie von 2002 werden im Sachwertverfahren nach Methode KOCH Wertermittlungen für Bäumen, Gehölze und Freianlagen durchgeführt. Neben dem ideellen Wert besitzen Pflanzen und Grünanlagen als bauliche Leistungen auch einen Geldwert. Ein Schaden an einem Gehölz stellt also auch einen finanziellen Schaden dar.
"Dieser muss in zahlreichen Situationen konkret festgestellt werden :
•    Für die Höhe des privatrechtlichen Schadensersatzanspruchs bei der Beschädigung oder Zerstörung von Schutz- und Gestaltungsgrün;
•    Für die Höhe der Entschädigung von Schutz- und Gestaltungsgrün bei der öffentlich-rechtlichen Inanspruchnahme von Grundstücksteilen, ermittelt als Wertminderung des gesamten Grundstücks;
•    Für die Höhe der Entschädigung von Schutz- und Gestaltungsgrün bei der öffentlich-rechtlichen Inanspruchnahme ganzer Grundstücke, ermittelt als Teil des Grundstückswertes;
•    Für die Einschätzung der Rentabilität von Baumpflegemaßnahmen.
Weitere Anlässe für die Wertermittlung von Schutz- und Gestaltungsgrün können sein : Baulandumlegung, Flurbereinigung, Unterschutzstellung, Ausgleichsmaßnahmen, Baumschutzregelungen, Zugewinnnausgleich bei Ehescheidungen usw. " (zit. aus der Richtlinie, Seite 7).
In den meisten Fällen ist der Wert eines Gehölzes nicht gleichzusetzen mit dem was ein "neuer" Baum oder die Neupflanzung einer Hecke kosten würde.
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